Gesetzliche Vorschriften

Nach der Richtlinie 70/157/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den zulässigen Geräuschpegel und die Auspuffvorrichtung von Kraftfahrzeugen sind noch 12 Richtlinien zur Änderung und Ergänzung dieser Richtlinie erschienen.

Der aktuellste und bedeutendste Schritt zur europaweiten Bekämpfung des Lärms ist die Verabschiedung der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, die sogenannte Umgebungslärmrichtlinie.

Diese Richtlinie, welche im Jahr 2004 in nationales Recht umgesetzt worden ist, sieht vor, bis Mitte des Jahres 2007 Lärmkarten, welche die Immissionssituation dokumentieren, zu erstellen und bis Mitte des Jahres 2008 auf diesen Karten basierende Maßnahmepläne zu formulieren. Ziel ist es, die Öffentlichkeit über die Lärmbelastung zu informieren und das Lärmbewusstsein in der Bevölkerung zu heben.

Während die Automobilindustrie auf dem Gebiet der Verminderung der Schadstoff-Emissionen in den letzten Jahren große Fortschritte erzielt hat, wurde auf der Lärmseite noch zu wenig erreicht. Dies liegt daran, dass hier entsprechende strenge gesetzliche Vorschriften fehlen.

 
 
 
 
 
|      Seitenanfang    |     Home     |